Der Führerausweis auf Probe

Führerausweis auf Probe für drei Jahre

Nach bestandener Auto- oder Töffprüfung kriegst du für drei Jahre den Führerausweis auf Probe.

Aber was heisst das genau? Was musst du in dieser Probezeit beachten, und was darfst du nicht tun?


Führerausweis auf Probe und WAB-Kurs

Innerhalb des ersten Jahres musst du noch den eintägigen  WAB-Kurs absolvieren.

 


Entzug des Führerausweises auf Probe

Wird dein Ausweis auf Probe entzogen, darfst du min. einen Monat nicht fahren und die Probezeit verlängert sich um ein Jahr. Beim zweiten Entzug verfällt der Ausweis ganz. Nun musst du ein Jahr warten. Danach brauchst du ein teures verkehrspsychologisches Gutachten, um wieder ganz von vorne anzufangen: d.h. Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Verkehrskunde, Führerprüfung, Probezeit, WAB-Kurse...!

 

Aber wann wird der Ausweis auf Probe überhaupt entzogen?

Bei „normalen“ Ordnungsbussen wie Geschwindigkeits- oder Parkbussen gibt’s keinen Entzug. Aber bei folgenden Situationen kann der Ausweis auf Probe entzogen werden:

 

  • Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0.1‰)
  • Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss (Bei Drogen gilt Null-Toleranz!)
  • innerorts Zone 30 ab 45 km/h
  • innerorts Zone 50 ab 65 km/h
  • ausserorts ab 100 km/h
  • Autobahn ab 25 km/h zu schnell
  • oder sobald du eine gefährliche Situation provozierst (zu wenig Abstand, gefährliches Überholen etc.)

Unbefristeter Führerausweis

Hast du die WAB besucht und ist dir der Führerausweis auf Probe nie entzogen worden, dann erhältst du nach der Probezeit automatisch den unbefristeten Führerausweis.


L-top Fahrschule Bassersdorf | Georges Wydler | 079 283 79 20

Besucherzaehler