Seit 2021 kann man schon mit 17 Jahren den Lernfahrausweis erwerben und mit Autofahren beginnen!
Aber: wer noch nicht 20 ist, muss künftig mindestens ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein, bevor er die Fahrprüfung absolvieren darf. (zwölfmonatige Lernphase)
Was genau bedeutet das für dich?
Ab deinem 17. Geburtstag kannst du dir den Lernfahrausweis besorgen. Wenn du noch nicht 20 bist, musst du ihn mindestens 1 Jahr besitzen, bevor du an die Fahrprüfung darfst.
Hast du deinen Lernfahrausweis noch vor 2022 erworben, darfst du ab sofort an die Fahrprüfung. Hast du den Lernfahrausweis aber erst im 2022 besorgt, dann gilt die zwölfmonatige Lernphase auch für dich. (Quelle: ASTRA)
Falls du den Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag erhalten hast, dann musst du mindestens 1 Jahr damit fahren. Hast du ihn erst nach deinem 20. Geburtstag besorgt, so betrifft dich die zwölfmonatige Lernphase nicht mehr.
Hast du den Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag erworben, dann besitzt du ihn schon über ein Jahr und bist damit zur Fahrprüfung zugelassen. Und wenn du den Lernfahrausweis erst nach deinem 20. Geburtstag erhalten hast, dann betrifft dich die zwölfmonatige Lernphase nicht mehr.
Die zwölfmonatige Lernphase betrifft dich nicht.