Nach bestandener Auto- oder Töffprüfung kriegst du für drei Jahre den Führerausweis auf Probe.
Aber was heisst das genau? Was musst du in dieser Probezeit beachten, und was darfst du nicht tun?
Wird dein Ausweis auf Probe entzogen, darfst du min. einen Monat nicht fahren und die Probezeit verlängert sich um ein Jahr. Beim zweiten Entzug verfällt der Ausweis ganz. Nun musst du ein Jahr warten. Danach brauchst du ein teures verkehrspsychologisches Gutachten, um wieder ganz von vorne anzufangen: d.h. Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Verkehrskunde, Führerprüfung, Probezeit, WAB-Kurse...!
Aber wann wird der Ausweis auf Probe überhaupt entzogen?
Bei „normalen“ Ordnungsbussen wie Geschwindigkeits- oder Parkbussen gibt’s keinen Entzug. Aber bei folgenden Situationen kann der Ausweis auf Probe entzogen werden:
Hast du die WAB besucht und ist dir der Führerausweis auf Probe nie entzogen worden, dann erhältst du nach der Probezeit automatisch den unbefristeten Führerausweis.